Berner Tarifpartner haben die Rahmenbedingungen für die Einführung SwissDRG für 2012 einvernehmlich geregelt

Medienmitteilung

Die Berner Tarifpartner diespitäler.be, der Verband der Privatspitäler des Kanton Bern (VPSB) sowie die Versicherungen mit Sitz im Kanton Bern (atupri, innova, KPT und Visana) haben sich auf die Rahmenbedingungen für die Einführung von SwissDRG per 1.1.2012 geeinigt. Diese Einigung sieht an Stelle der vom Kanton ursprünglich geplanten detaillierten Zuweisung von Leistungsaufträgen auf die einzelnen Spitäler, verbunden mit einer Mengenbegrenzung, eine Krankenversicherungsgesetz konforme Übergangsregelung vor, welche verhindern soll, dass der Wechsel zu SwissDRG zu zusätzlichen Kosten zulasten der Versicherten und der Steuerzahler führt.

Ausgangspunkt der Regelung ist der aus den Vorjahresleistungen berechnete Bedarf an stationären Leistungen in Berner Listenspitälern für Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Bern. Überschreiten die erbrachten Leistungen im laufenden Jahr diesen Bedarf, erfolgt eine Preisrückerstattung für die zu viel erbrachten Leistungen an den Kanton und die Versicherer.

Diese Vereinbarung baut auf definitiv vereinbarten Baserates für 2012 und 2013 auf.

Sie ist schweizweit einmalig und zeigt auf, dass Verhandlungen unter gleichberechtigten Partnern zielgerichtet geführt werden können. Mit dieser Einigung können für die Patienten im Kanton Bern auch weiterhin qualitativ hochstehende Leistungen zu den im Krankenversicherungsgesetz festgelegten wettbewerbsrechtlichen Bedingungen angeboten werden.

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