Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat den Regierungsrat über das Resultat der
technischen Anhörung der Spitalliste 2012 informiert. Er nimmt zur Kenntnis, dass ein
Berechnungsfehler korrigiert werden muss und der Entwurf auch sonst politisch zum
Teil massiv bestritten ist. Er unterstützt den Antrag des Gesundheits- und
Fürsorgedirektors, vor dem Erlass einer neuen Spitalliste vertiefte Abklärungen
vorzunehmen. Der Regierungsrat bekräftigt seinen Willen, baldmöglichst eine neue
Spitalliste zu verabschieden. Diese kann aber voraussichtlich erst im Frühling 2012
erlassen werden.
Am 3. Oktober 2011 hat das Spitalamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) eine
Anhörung über den Entwurf der Spitalliste 2012 bei den betroffenen Institutionen eröffnet. Es
handelte sich um ein Verfahren in technischer Hinsicht. Einige Spitäler beantragten eine
Erstreckung der Anhörungsfrist. Diese endete am 18. November.
Im Entwurf der Spitalliste 2012 begründete das Spitalamt bei drei Leistungsaufträgen deren
„Nicht-Erteilung“ mit einer statistisch signifikanten ungenügenden Qualität. Die betroffenen
Spitalunternehmungen konnten in der Anhörung aufzeigen, dass der benutzte Indikator nicht
korrekt ermittelt wurde und neu berechnet werden muss. Diese Neuberechnung benötigt
mehr Zeit als erwartet. Die Methodik und der Indikator selbst, entwickelt vom IUMSP in
Lausanne, ist hingegen nicht in Frage gestellt. Die GEF bedauert diesen Vorfall, unterstreicht
aber, dass das Anhörungsverfahren auch gerade dazu diente, allfällige Fehler aufzudecken.
Auch in politischer Hinsicht wurde der Entwurf der neuen Spitalliste zum Teil massiv kritisiert.
Im Mittelpunkt stehen Fragen rund um die Steuerung des Leistungsvolumens, die
Leistungsgruppensystematik und deren Anwendung auf die Unternehmungen und die zur
Auswahl der Leistungserbringer angewandten Kriterien.
Die derzeit geltende Spitalliste wurde auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Sie basiert
allerdings nicht mehr auf der heutigen angepassten Planung einer bedarfsgerechten
Versorgung und entspricht noch nicht den nach der KVG-Revision 2007 vom Bundesrat
festgelegten Planungskriterien. Am 24. August 2011 genehmigte der Regierungsrat die
Versorgungsplanung 2011–2014, auf deren Basis die Spitalliste zu revidieren ist. Angesichts
ihrer zentralen Stellung als wichtigstes Steuerungsinstrument der Spitalversorgung ist es aus
der Sicht des Regierungsrates unabdingbar, baldmöglichst eine neue Spitalliste zu erlassen.
Dies hat der Grosse Rat anlässlich der Sondersession zur Gesundheitspolitik ebenfalls
bestätigt.
Die zeitliche Verschiebung des entsprechenden Erlasses um einige Monate ändert nichts am
Ziel des Regierungsrats, dass der Kanton Bern über eine Spitalliste verfügen muss, welche
die Versorgungsplanung 2011–2014 abbildet. Die gute Versorgung der Bevölkerung mit
Spitalleistungen bleibt weiterhin gewährleistet.
In der nächsten Phase geht es darum, den rechnungstechnischen Fehler aus dem Entwurf
zu beheben sowie die kritisierten Punkte zu überprüfen. Der Regierungsrat geht davon aus,
dass er die neue Spitalliste erst im Frühling 2012 verabschieden kann.