Behandlungskosten der freien Spitalwahl ab 2012
Ab 1. Januar 2012 gilt in der ganzen Schweiz eine neue Spitalfinanzierung. Gerne informieren
wir Sie, was sich für Sie als stationärer Patient in der Klinik Sonnenhof und der Klinik Engeried
durch die Gesetzesanpassung ändert.
Die Wichtigste Änderung ist die
bedingt freie Spitalwahl. Die Einführung des neuen Fallpauschalensystems SwissDRG hat für Patientinnen und Patienten keine Auswirkungen.
Freie Spitalwahl
Sie verfügen lediglich über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung).
Ab 2012 können Sie Ihr Spital in der Schweiz unter allen Listenspitälern (Spitäler,
welche die Kantone vollumfänglich oder für definierte Leistungen auf ihre Spitalliste setzen)
frei wählen. Die Kosten für Ihren Spitalaufenthalt werden in der Regel vollständig
anteilsmässig durch Ihren Wohnkanton und Ihre Grundversicherung übernommen.
Ausserkantonale Hospitalisationen
Für Patientinnen und Patienten, die den Wohnsitz nicht im Kanton Bern haben, bezahlen die
Grundversicherung und der Wohnkanton unter Umständen lediglich jene Kosten, die bei
gleicher Behandlung im Wohnkanton anfallen würden. Dies gilt, wenn die Sonnenhof AG
Bern keinen Leistungsauftrag Ihres Wohnkantons hat oder aber wenn der Kanton vor Ihrem
Spitalaufenthalt ein Kostengutsprachegesuch ablehnt.
Kostet eine solche Wahlbehandlung in der Klinik Sonnenhof / der Klinik Engeried mehr als in
Ihrem Wohnkanton, muss die Kostendifferenz von Ihnen selbst oder von Ihrer
Zusatzversicherung (allg. ganze CH, Halbprivat, Privat) übernommen werden.
Es können deshalb mögliche Restkosten entstehen, die Sie selber bezahlen müssen.
Bitte klären Sie frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse ab, ob die Kosten der bevorstehenden
Hospitalisation in der Klinik Sonnenhof / der Klinik Engeried gedeckt sind.
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